Jahrgang 5-10
- Bei ganztägiger Krankheit soll eine telefonische Mitteilung der Erziehungsberechtigten von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr im Sekretariat unter der Nummer 02132 99640 oder als Mail an maria-montessori-gesamtschule@meerbusch.de erfolgen. Die Sekretärinnen informieren dann die Klassenlehrer*innen.
- Bei mehrtägigen Fehlzeiten legen Sie bitte den Klassenlehrer*innen am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vor, die Sie im Unterrichtsbegleiter eintragen können.
- Krankheitsbedingtes Fehlen unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien muss mit einem ärztlichen Attest belegt
- Bei notwendigen Arztterminen während der Unterrichtszeit ist vorab ein Antrag auf Freistellung notwendig.
Abmeldung während des Unterrichtstages
- Bei im Laufe des Unterrichts eintretender Erkrankung oder bei Unfällen ist eine/r der Klassenlehrer*innen zu informieren.
- Die Schülerin/der Schüler meldet sich im Sekretariat. Von dort werden die Erziehungsberechtigten telefonisch über die Erkrankung ihres Kindes informiert und diese holen ihr Kind von der Schule (Sekretariat) ab bzw. erteilen die Erlaubnis, dass ihr Kind nach Hause geschickt werden
- Die Entlassdokumentation wird im Unterrichtsbegleiter vom Sekretariat ausgefüllt und die Schülerin/der Schüler holt die Unterschrift des Klassenlehrers ein. Ein Elternteil zeichnet ebenfalls ab.
Meldepflichtige Krankheiten
Wenn Kinder krank werden, stellt sich oft die Frage, ob die Schule wissen muss, um welche Krankheit es sich handelt. Vor allem, wenn der Kinderarzt eine der Krankheiten feststellt, gegen die man impfen kann, muss die Schule, sofort telefonisch davon erfahren. Denn oft ist es noch möglich, die anderen Kinder zu schützen. Das Infektionsgesetz schreibt vor, dass Eltern dazu verpflichtet sind, der Schule jede möglicherweise ansteckende Erkrankung möglichst frühzeitig zu melden.
Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, insbesondere §34 IfSG.
Wir bitten Sie deshalb stets um Offenheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.