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EVA

Durch EVA – Eigenverantwortliches Arbeiten – wird die Anwesenheitspflicht in der Schule in der Regel von 8.00 – 13.05 Uhr auch bei Unterrichtsausfall gesichert. Sie beginnt mit der ersten planmäßigen Stunde des eigenen Stundenplans.

EVA ist eine wichtige Möglichkeit, die vorgesehene Lernzeit der Schülerinnen und Schüler zu sichern und die Verbindlichkeit von Schule in der Oberstufe zu erhöhen.
Leitgedanke ist die verantwortliche Umsetzung dieses Ziels durch die jeweiligen KurslehrerInnen und die SuS.

Bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall teilt die Lehrkraft die Aufgaben für die Stunde im Vorfeld mit.
Bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall erhalten die Schülerinnen und Schüler (falls möglich!) Aufgaben in digitaler Form (Moodle) oder als gedrucktes Arbeitsblatt. Ist dies nicht möglich, arbeiten sie an wiederholenden oder vertiefenden Aufgaben, die zu Beginn des Quartals mit dem Kurs vereinbart werden.