Beratungslehrer für die Abteilung I
Herr Matthias Reike
Verantwortungsbereich: Abteilungsleiterin I
Zuständig für die Beratung der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte der Abt. I
- Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung besonderer Begabungen,
- Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten bei der Vorbereitung des Übergangs in weiterführende Bildungsgänge sowie ins Berufsleben,
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler, auch im Rahmen des AO-SF-Verfahrens (vgl. BASS 13 – 41 Nr. 2.1/Nr. 2.2),
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule,
- Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen (§ 8 Abs. 2 ADO).
Beratungslehrerin für die Abteilung II
Frau Lydia Rothe
Verantwortungsbereich: Abteilungsleiterin II
Zuständig für die Beratung der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte der Abt. II
- Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung besonderer Begabungen,
- Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten bei der Vorbereitung des Übergangs in weiterführende Bildungsgänge sowie ins Berufsleben,
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler, auch im Rahmen des AO-SF-Verfahrens (vgl. BASS 13 – 41 Nr. 2.1/Nr. 2.2),
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule,
- Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen (§ 8 Abs. 2 ADO).
Beratungslehrer für die Abteilung III
Beratungsteam: siehe hier
Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter III
Zuständig für die Beratung der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte der Abt. III insbesondere auf die Laufbahn der Schüler gemäß APO-GOSt.
- Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung besonderer Begabungen,
- Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten bei der Vorbereitung des Übergangs in weiterführende Bildungsgänge sowie ins Berufsleben,
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler, auch im Rahmen des AO-SF-Verfahrens (vgl. BASS 13 – 41 Nr. 2.1/Nr. 2.2),
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule,
- Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen (§ 8 Abs. 2 ADO).